Berechnen Sie mithilfe der abgebildeten Vorschriften das frachtpflichtige Gewicht folgender Teilsendung einer Sammelsendung: 8 Euroflachpaletten (SF 1), je 220 kg brutto!Vorschriften zur Berechnung des Haus-Haus-Entgelts:
Der Berechnung des Haus-Haus-Entgelts werden zugrunde gelegt:
a) die verkehrsübliche Entfernung in Kilometer und
b) das Gewicht der Sendung in Kilogramm.
Liegt das Gewicht der Sendung unter 200 kg je Kubikmeter (sperriges Gut), so wird der Frachtberechnung ein Gewicht von 2,0 kg je angefangene 10 dm3 zugrunde gelegt. Die Berechnung eines höheren frachtpflichtigen Gewichts bedarf der Vereinbarung.
Für palettiert übernommene Güter werden der Frachtberechnung folgende Mindestgewichte zugrunde gelegt:
• 400 kg pro Palettenstellplatz (800 mm x 1 200 mm)
• 250 kg pro stapelbare Gitterboxpalette mit Euromaßen
• 200 kg pro stapelbare Flachpalette mit Euromaßen
Pro Lademeter wird ein Mindestgewicht von 1 000 kg berechnet.